FAQ Gäste

Gastangelscheine gibt es entweder online oder an einer unserer Ausgabestellen. Nähere Informationen dazu findest du hier:

Ausgabestellen

Nähere Informationen zu unseren Preisen findest du hier:

Preise

Die Ausgabe der Gastscheine erfolgt nur an Personen mit Nachweis der abgelegten und bestandenen Fischerprüfung bei einem anerkannten Landessportfischerverband oder Vorlage des Bundesfischereischeines aus dem allerdings hervorgehen muss, dass dieser aufgrund einer bestandenen Fischerprüfung ausgestellt wurde.

Als Gastangler gelten für dich dieselben Bedingungen wie für unsere Mitglieder. Näheres dazu findest du hier:

Bedingungen Gastangler

Ja, die Unteroste ist tidenabhängig. Hier geht es zum „Gezeitenkalender“.

Ja, das ist Gastanglern bei uns gestattet.

Nein, im Vörder See darf vom 01.01. bis 28.02. nicht geangelt werden.

Erlaubnisschein, Ausweis, Fangliste, Kescher (wünschenswert gummiert),
Hakenlöser oder Zange, Maß, Fischbetäuber und Messer.

Das Angeln mit lebenden Köderfischen, sonstigen Wirbeltieren oder unter Artenschutz stehenden Tieren / Fischarten als Köder zu benutzen, die in der niedersächsischen Binnenfischereiordnung als Verbot gelistet sind.

Das Befahren von Wiesen, Weiden und Deichen ist auch bei vorliegender Erlaubnis des Eigentümers verboten.

Schongebiete/Angelverbotsgebiete:
-Vörder See, Links (südlich) vom Ostesiel bis zur gegenüberliegen Uferspitze (Ecke Siems)
-Südlicher Hafenbereich in Bremervörde (Steganlagen), südlich ab Einmündung „Hühnerloch“, siehe Beschilderung.
-Gesamter Hafen/ Fährbetriebsbereich Gräpel
Betretungsverbote zum Angeln:
Klein Helgoland; Wehranlage bis 30 Meter unterhalb Hafen; südlich Einmündung „Hühnerloch“ entlang der Neuen Straße und Fußweg entlang der Kaimauer bis zur Slipanlage am DLRG Turm.

Das Angeln von der Kaimauer ist nicht gestattet.