Mitgliedsbeitrag jährlich: 40,00 €
Aufnahmegebühr einmalig: 120,00 €
Die Aufnahmegebühr fällt für alle außer Schüler und Studenten (Nachweis erforderlich) an. Bürgergeldempfänger zahlen 50% der Aufnahmegebühr (Nachweis erforderlich) an. Bei Wiedereintritt fällt die Aufnahmegebühr erneut an.
Ist bereits der Ehepartner im Verein, so fällt für den neu eingetretenen Ehepartner keine Aufnahmegebühr an.
Die Aufnahmegebühr und der erste Mitgliedsbeitrag i. H. v. 40,00 € sind sofort fällig und müssen vorab per Überweisung oder nach Absprache beim Schriftwart (direkt bei Aufnahme) bar gezahlt werden.