Das Fischereirecht in Bremervörde in der Oste war Eigentum des jeweiligen Mühlenbesitzers an der Oste, dem auch das Staurecht gehörte.
Bis zum Jahr 1961 hat jeder Angler in Bremervörde, wenn er denn angeln wollte, bei dem jeweiligen Mühlenbesitzer eine Fischereierlaubnis kaufen müssen. Für die Ober-Oste zum Preis von 10,00 DM und für die Unter-Oste von 8,00 DM. In einigen Fällen wurde keine Fischereierlaubnis gekauft. Dann wurde “Schwarz” geangelt, denn eine Kontrolle gab es seinerzeit nicht.