*Die Aufnahmegebühr fällt für alle außer Schüler und Studenten (Nachweis erforderlich) an. Bürgergeldempfänger zahlen 50% der Aufnahmegebühr (Nachweis erforderlich) an. Bei Wiedereintritt fällt die Aufnahmegebühr erneut an.
*Ist bereits der Ehepartner im Verein, so fällt für den neu eingetretenen Ehepartner keine Aufnahmegebühr an.
Der Mitgliedsbeitrag fällt jährlich an und wird in der Regel im Februar abgebucht.