*Die Aufnahmegebühr fällt für alle außer Rentner und Sozialhilfeempfänger (Nachweis erforderlich) an. Jugendliche unter 18 Jahren sind ebenfalls von der Aufnahmegebühr befreit. Bei Wiedereintritt fällt die Aufnahmegebühr erneut an.
*Ist bereits der Ehepartner im Verein, so reduziert sich die Aufnahmegebühr auf 60,00 €.
Der Mitgliedsbeitrag fällt jährlich an und wird in der Regel im Februar abgebucht.