Erlaubnisschein
Aktuelle Angelbedingungen
stand 01.01.2024
Es sind max. drei Handangeln, inkl. einem Podder erlaubt. Eine Handangel darf über max. eine Anbissstelle (Köder) mit max. drei Haken verfügen, wobei Einzel,- Zwillings,- oder Drillingshaken in Anzahl gleichwertig sind. Beim Angeln mit Kunstköder ist ein sog. Springer erlaubt.
Alle anderen Fanggeräte und Methoden sind verboten.
Die Angelruten müssen mit wenigen Schritten erreichbar sein (sofortige Zugriffsmöglichkeit).
In der Zeit vom 01. Februar bis zum 31. Mai ist das Angeln mit Fischködern (Köderfisch/Fischfetzen) nicht gestattet.
Vom 01. Februar bis 30. April sind Kunstköder nur mit einer max. Ködergröße von 8 cm unter Verwendung eines Schonhakens (Anzahl eins, widerhakenlos) erlaubt. Um den Bestand zu schützen, ist nachweislich gezieltes Angeln auf Fische in der entsprechenden Artenschonzeit nicht erlaubt.
Obere Oste
Von der Einmündung des Oste-Hamme- Kanals bis zur Wehranlage
Bremervörde, inkl. Kolke und Teiche. Ausgenommen sind die zwei Teiche hinter dem Bachmann Museum.
Bever
Aufwärts bis zur Fischereigrenze (Schild, Bevener Gemarkungsgrenze)
Untere Oste
30 Meter unterhalb der Wehranlage bis zu der Wagenfähre „Schönau“ (Stromkilometer 14,250) einschl. der Ostepütte vor Gräpel, Elmer Kanal, bis zur Einmündung des Pulvermühlenbachs, Vorfluter in der Fresenburg, Deichseitig. Fresenburger Kanal.
Vörder See
Uferseitig vom Einlauf des Ostedurchstichs (Siel) bis zum Schild „Schongebiet“ im Nordosten. Ab Schild „Schongebiet“ im Nordwesten bis zum „Surferstrand“. Vom Boot aus ist das Angeln im ganzen See bis auf das Schongebiet links vom Ostesiel bis zur gegenüberliegen Uferspitze (Ecke Siems) erlaubt.
Das Angeln im Vörder See ist ab dem 01.01.2024 ganzjährig erlaubt.
Bei Gemeinschaftsangeln ist die ausgewiesene Gewässerstrecke für andere Angler gesperrt. Termine finden sich auf der Webseite des FSV Bremervörde und am Ende der Bestimmungen. Gewässerkarten findet ihr ebenfalls auf der Webseite des FSV Bremervörde unter dem jeweiligen „Gewässer“ oder unter „Downloads„
Vörder See | |
Unteroste | |
Oberoste | |
Hafen BRV | |
Bever |
– Vörder See, links (südlich) vom Ostesiel bis zur gegenüberliegen Uferspitze (Ecke Siems)
– Südlicher Hafenbereich in Bremervörde (Steganlagen), südlich ab Einmündung „Hühnerloch“, siehe Beschilderung.
– Unteroste in Gräpel, der gesamte Hafen und Fährbetriebsbereich Gräpel
Klein Helgoland; Wehranlage bis 30 Meter unterhalb; Hafen südlich Einmündung „Hühnerloch“ entlang der Neuen Straße und Fußweg entlang der Kaimauer bis zur Slipanlage am DLRG Turm an der Unteroste. Das Angeln von der Kaimauer ist nicht gestattet.
Grundsätzlich darf sich der Fischereiausübende nur innerhalb der ausgewiesenen Fischereigrenzen bewegen, d.h. der Standpunkt des Anglers und Angelrute ist ausschlaggebend.
Lachs, Bach-, Meerforelle | 15. Oktober bis 15. März |
Hecht | 1. Februar bis 30. April |
Zander | 1. Februar bis 31. Mai |
Rapfen | ganzjährig geschützt |
Stör | ganzjährig geschützt |
weitere und ganzjährig geschützte Fische siehe niedersächsische Binnenfischereiordnung
Aal | 45 cm |
Barsch | 20 cm |
Bach-, Regenbogenforelle | 25 cm |
Hecht | 60 cm |
Karpfen | 40 cm |
Lachs | 50 cm |
Meerforelle | 50 cm |
Schleie | 30 cm |
Wels | 50 cm |
Zander | 50 cm |
Invasive Arten wie Schwarzmundgrundel sind verpflichtend dem Gewässer zu entnehmen.
Es gilt generell eine Entnahmebegrenzung von 2 Hechten pro Woche und 2 Zandern pro Angeltag.
In der Zeit vom 01. Februar bis zum 30. April ist die tägliche Entnahme von maximal 5 Barschen bis zu 35 cm gestattet.
Untere Oste: Ruderboote oder Wasserfahrzeuge mit Eigenantrieb, Boote mit Verbrennungs und/oder E-Motoren
Obere Oste: Ruderboote und Wasserfahrzeuge mit Eigenantrieb im Rahmen der allg. Kanuverordnung des Landkreises Rotenburg/Wümme
Vörder See: Ruderboote und Wasserfahrzeuge mit Eigenantrieb sowie Boote mit E-Motoren
Die Verwendung eines Setzkeschers.
Das Angeln mit lebenden Köderfischen, sonstigen Wirbeltieren oder unter Artenschutz stehenden Tieren / Fischarten als Köder, die in der niedersächsischen Binnenfischereiordnung als Verbot gelistet sind.
Das Angeln von Brücken ist nicht gestattet.
Beim Angeln sind folgende Dinge mitzuführen: Erlaubnisschein, Ausweis, Fangliste, Kescher (wünschenswert gummiert), Hakenlöser oder Zange, Maß, Fischbetäuber und Messer.
Das Befahren von Wiesen, Weiden und Deichen ist auch bei vorliegender Erlaubnis des Eigentümers verboten.
Lager- und Grillfeuer sind verboten. Zelte und Wetterschutz ohne Boden sind gestattet.
Der Angelplatz ist stets sauber zu verlassen.
Bitte entsorgen Sie Ihren und ggf. vorgefundenen Müll in der häuslichen Mülltonne.
Eine Fangmeldung (Fang oder Nichtfang) muss über die App “Fangmeldung” oder bei Gastanglern über “hejfish” abgegeben werden. Die Fanglisten sind Basis für eine ordentliche fischereiliche Bewirtschaftung unserer Gewässer und dienen weiterhin als Bestandsnachweis bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten.
An den gesamten Gewässern gilt ein naturschonender Umgang mit Flora und Fauna.
Die Mitglieder und Gastangler sind angehalten, sich regelmäßig auf der Webseite des FSV Bremervörde, über aktuelle Ereignisse und Änderungen zu informieren.
Zu jeder Zeit ist der Erlaubnisschein/Mitgliedsausweis und ein gültiger Personalausweis mitzuführen.
Die Ausgabe der Gastscheine erfolgt nur an Personen mit Nachweis der abgelegten und bestandenen Fischerprüfung bei einem anerkannten Landessportfischerverband oder Vorlage des Bundesfischereischeines aus dem allerdings hervorgehen muss, dass dieser aufgrund einer bestandenen Fischerprüfung ausgestellt wurde.
Zu jeder Zeit ist der Erlaubnisschein und ein gültiger Personalausweis mitzuführen.