Gastscheine Bedingungen

Bedingungen

Als Gastangler gelten für dich dieselben Bedingungen wie für unsere Mitglieder.

Es sind max. drei Handangeln, inkl. einem Podder erlaubt. Eine Handangel darf über max. eine Anbissstelle (Köder) mit max. drei Haken verfügen, wobei Einzel,- Zwillings,- oder Drillingshaken in Anzahl gleichwertig sind. Beim Angeln mit Kunstköder ist ein sog. Springer erlaubt.
Alle anderen Fanggeräte und Methoden sind verboten.
Die Angelruten müssen mit wenigen Schritten erreichbar sein (sofortige Zugriffsmöglichkeit).

In der Zeit vom 01. Februar bis zum 31. Mai ist das Angeln mit Fischködern (Köderfisch/Fischfetzen) nicht gestattet.

Unteroste: Von der Hafenmündung flussabwärts bis zur Grenze in Schönau und im gesamten Hafen inkl. Hühnerloch (westlich des Oste Hotels) gilt vom 1. Februar bis zum 31. Mai:
Generelles Verbot für den Einsatz von Kunstködern.
Verbot des Angelns vom Boot.

Ober Oste und Unter Oste oberhalb der Hafenmündung: Vom 1. Februar bis zum 15. März ist das Angeln mit Kunstködern verboten. Ab dem 16. März dürfen kleine Kunstköder bis zu 8 cm nur zum Angeln auf Barsch und Salmoniden verwendet werden. Ab dem 1. Juni ist die Verwendung aller Kunstköder erlaubt.

Vörder See: Vom 1. Februar bis zum 31. Mai sind nur kleine Kunstköder unter 8 cm zum Angeln auf Barsch erlaubt.

Obere Oste
Von der Einmündung des Oste-Hamme- Kanals bis zur Wehranlage
Bremervörde, inkl. Kolke und Teiche. Ausgenommen sind die zwei Teiche hinter dem Bachmann Museum.

Bever
Aufwärts bis zur Fischereigrenze (Schild, Bevener Gemarkungsgrenze)

Untere Oste
30 Meter unterhalb der Wehranlage bis zu der Wagenfähre „Schönau“ (Stromkilometer 14,250) einschl. der Ostepütte vor Gräpel, Elmer Kanal, bis zur Einmündung des Pulvermühlenbachs, Vorfluter in der Fresenburg, Deichseitig. Fresenburger Kanal.

Vörder See
Uferseitig links des Ostedurchstichs (Siel, Angelplätze 1-4) bis zum Schild „Schongebiet“ im Nordosten. Ab Schild „Schongebiet“ im Nordwesten bis zum Betonpfahl Höhe der Seebühne. Vom Boot aus ist das Angeln im ganzen See bis auf das Schongebiet links vom Ostesiel bis zur gegenüberliegen Uferspitze (Ecke Siems) erlaubt.
Das Waten und Watangeln in und vor Schutzzonen ist verboten.
Das Angeln im Vörder See ist ganzjährig erlaubt. Bei Gemeinschaftsangeln (Hegefischen) ist die ausgewiesene Gewässerstrecke für andere Angler gesperrt. Termine finden sich auf der Webseite des FSV Bremervörde und am Ende der Bestimmungen.

Gewässerkarten findet ihr ebenfalls auf der Webseite des FSV Bremervörde unter dem jeweiligen „Gewässer“ oder unter „Downloads

Vörder See
Unteroste
Oberoste
Hafen BRV
Bever

– Vörder See, links (südlich) vom Ostesiel bis zur gegenüberliegen Uferspitze (Ecke Siems) mit Ausnahme der Uferangelplätze 1-4 (hinter den Bootsstegen). Das Waten und Watangeln in und vor Schutzzonen ist verboten.
– Südlicher Hafenbereich in Bremervörde (Steganlagen), südlich ab Einmündung „Hühnerloch“, siehe Beschilderung.
– Unteroste in Gräpel, der gesamte Hafen und Fährbetriebsbereich Gräpel.

Klein Helgoland; Wehranlage bis 30 Meter unterhalb; Hafen südlich Einmündung „Hühnerloch“ entlang der Neuen Straße und Fußweg entlang der Kaimauer bis zur Slipanlage am DLRG Turm an der Unteroste. Das Angeln von der Kaimauer ist nicht gestattet.

Grundsätzlich darf sich der Fischereiausübende nur innerhalb der ausgewiesenen Fischereigrenzen bewegen, d.h. der Standpunkt des Anglers und Angelrute ist ausschlaggebend.

Lachs, Bach-, Meerforelle15. Oktober bis 15. März
Hecht1. Februar bis 30. April
Zander1. Februar bis 31. Mai
Rapfenganzjährig geschützt
Störganzjährig geschützt

weitere und ganzjährig geschützte Fische siehe niedersächsische Binnenfischereiordnung

Aal45 cm
Barsch20 cm
Bach-, Regenbogenforelle25 cm
Hecht60 cm
Karpfen40 cm
Lachs50 cm
Meerforelle50 cm
Schleie30 cm
Wels50 cm
Zander50 cm

Invasive Arten wie Schwarzmundgrundel sind verpflichtend dem Gewässer zu entnehmen.

Es gilt generell eine Entnahmebegrenzung von 2 Hechten pro Woche und 2 Zandern pro Angeltag.

In der Zeit vom 01. Februar bis zum 30. April ist die tägliche Entnahme von maximal 5 Barschen bis zu 35 cm gestattet.

Untere Oste: Ruderboote oder Wasserfahrzeuge mit Eigenantrieb, Boote mit Verbrennungs und/oder E-Motoren

Obere Oste: Ruderboote und Wasserfahrzeuge mit Eigenantrieb im Rahmen der allg. Kanuverordnung des Landkreises Rotenburg/Wümme

Vörder See: Ruderboote und Wasserfahrzeuge mit Eigenantrieb sowie Boote mit E-Motoren

Die Verwendung eines Setzkeschers.

Das Angeln mit lebenden Köderfischen, sonstigen Wirbeltieren oder unter Artenschutz stehenden Tieren / Fischarten als Köder, die in der niedersächsischen Binnenfischereiordnung als Verbot gelistet sind.

Das Angeln von Brücken ist nicht gestattet.

Beim Angeln sind folgende Dinge mitzuführen: Erlaubnisschein, Ausweis, Fangmeldung App, Kescher (wünschenswert gummiert), Hakenlöser oder Zange, Maß, Fischbetäuber und Messer.

Das Fotografieren gefangener Fische zu Unterhaltungszwecken und deren anschließendes Zurücksetzen ist untersagt.

Das Befahren von Wiesen, Weiden und Deichen ist auch bei vorliegender Erlaubnis des Eigentümers verboten.

Lager- und Grillfeuer sind verboten. Zelte und Wetterschutz ohne Boden sind gestattet.

Der Angelplatz ist stets sauber zu verlassen.

Bitte entsorgen Sie Ihren und ggf. vorgefundenen Müll in der häuslichen Mülltonne.

Eine Fangmeldung (Fang oder Nichtfang) muss über die App „Fangmeldung“ oder bei Gastanglern über „hejfish“ abgegeben werden. Die Fanglisten sind Basis für eine ordentliche fischereiliche Bewirtschaftung unserer Gewässer und dienen weiterhin als Bestandsnachweis bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten.

An den gesamten Gewässern gilt ein naturschonender Umgang mit Flora und Fauna.

Die Mitglieder und Gastangler sind angehalten, sich regelmäßig auf der Webseite des FSV Bremervörde, über aktuelle Ereignisse und Änderungen zu informieren.

Falls Sie Verstöße oder Fehlverhalten anderer Angler gegen die Angelbedingungen bemerken, können Sie dies ab sofort über die Rufnummer 0155-63193840 melden. Nur durch gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung aller Regeln können wir das Angelerlebnis für alle verbessern.

Zu jeder Zeit ist der Erlaubnisschein und ein gültiger Personalausweis mitzuführen.

Die Ausgabe der Gastscheine erfolgt nur an Personen mit Nachweis der abgelegten und bestandenen Fischerprüfung bei einem anerkannten Landessportfischerverband oder Vorlage des Bundesfischereischeines aus dem allerdings hervorgehen muss, dass dieser aufgrund einer bestandenen Fischerprüfung ausgestellt wurde.

Zu jeder Zeit ist der Erlaubnisschein und ein gültiger Personalausweis mitzuführen.

Die Ausgabe der Gastscheine erfolgt nur an Personen mit Nachweis der abgelegten und bestandenen Fischerprüfung bei einem anerkannten Landessportfischerverband oder Vorlage des Bundesfischereischeines aus dem allerdings hervorgehen muss, dass dieser aufgrund einer bestandenen Fischerprüfung ausgestellt wurde.