Der Umgang mit gefangenen Fischen

In jüngster Vergangenheit haben sich am Wasser einige unschöne Szenen beim Umgang mit gefangenen Fischen abgespielt, insbesondere Fotoshootings mit Raubfischen. Daher möchten wir Euch an dieser Stelle nochmal eindringlich auf den gesetzmäßig richtigen Umgang mit gefangenen Fischen hinweisen. Gemäß dem deutschen Tierschutzgesetz und den landesspezifischen Fischereigesetzen müssen Fische, die nicht unter ein Fangverbot fallen (z.B. Mindestmaß oder Artenschonzeit), nach dem Fang sofort waidgerecht getötet werden. Das Fotografieren und Zurücksetzen dieser Fische ist nicht mit den Tierschutzbestimmungen vereinbar.

Jeder, der einen Fisch fängt, ist verpflichtet, diesen unverzüglich und ohne unnötiges Leiden zu töten, sofern er nicht zurückgesetzt werden muss. Das Fotografieren gefangener Fische zu Unterhaltungszwecken und deren anschließendes Zurücksetzen ins Wasser sind verboten.

Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden und eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. In schweren Fällen kann eine Straftat gemäß § 17 des Tierschutzgesetzes vorliegen, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft werden kann. Darüber hinaus kann die Angelerlaubnis für die Vereinsgewässer je nach schwere des Vergehens für bestimmte oder unbestimmte Zeit entzogen werden.

Diese Bestimmungen dienen dazu, das Leiden der Fische zu minimieren und den Respekt vor ihrem Leben und Wohlbefinden zu wahren, wie es das Tierschutzgesetz und die Fischereigesetze vorschreiben.