Trotz Ankündigung zu einer vereinsinternen Veranstaltung am Vörder See und das damit verbundene Angelverbot für Boote (auch Bellyboote) wurde mal wieder mal nicht beachtet. Zum Einen ist das ein Verstoss gegen eine entsprechende Anordnung des Vorstands und zum Anderen ein unfaires Verhalten gegenüber denjenigen, die an der Veranstaltung teilnehmen und denjenigen Bootsfahrern, die sich an die Anordnung halten.
Und dann noch ein zweiter Punkt. Nachdem wir vermehrt Anrufe bekommen haben, dass auf dem Vörder See offensichtlich die maximal erlaubte Kunstködergrösse von 8 cm nicht eingehalten wurde, weisen wir auch gerne ein weiteres Mal darauf hin, sich generell über die aktuellen Angelbedingungen des jeweiligen Angelgewässers zu informieren. Die Regelung der 8 cm Ködervorgabe für den Vörder See besteht bereits seit 2024!

