Auch wir machen Fehler – und nichts ist ärgerlicher, als sie nicht zu korrigieren. Bei der Ausgestaltung der Angelbedingungen 2025 für die „Oberoste“ ist uns ein Fehler unterlaufen. Im „Beipackzettel“ zur Einladung zur Jahreshauptversammlung haben wir irrtümlich den 1. Juni als Freigabetermin für alle Kunstköder angegeben. Korrekt ist der 1. Mai.
Das bedeutet, dass das Angeln auf Hecht mit allen Kunstködern direkt nach Ende der Schonzeit selbstverständlich erlaubt ist. Für eventuell entstandenen Unmut bitten wir um Entschuldigung.
P.S. Die „online“ Dokumente auf der Webseite, Ausweiskartenportal und der FangmeldungApp sind alle korrekt und auf dem aktuellen Stand.