Umsetzung der gesetzlichen Hegepflicht Europäischer Wels

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat im Juli ein Entnahmegebot ausgesprochen. Das entspreche Schreiben ist in der Fangmeldung App unter Dokument nachzulesen. So wird darauf verwiesen, dass „aufgrund der steigenden Bestände aber auch des vermehrten Auftretens sehr großer Individuen vielfach Herausforderungen für die Umsetzung der gesetzlichen Hegepflicht und die Herstellung standorttypischer Fischartengemeinschaften durch die Hegepflichtigen ergeben. Insbesondere bedrohte (Wander-)Fischarten können aufgrund intensiver zusätzlicher Prädation weiter unter Druck geraten. Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung der Lebensräume sowie zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer sowie gezielte Maßnahmen zur Wiederansiedlung oder Bestandsunterstützung könnten unter Umständen aufgrund steigender Welsbestände erheblich in ihrer Wirksamkeit gefährdet werden.“ Darüber hinaus kann eine Ausnahme für untermäßige Welse im Rahmen der Hegemassnahmen beantragt werden. Im Klartext heißt das, dass in Zukunft ein Zurücksetzen von Welsen als Verstoss gegen die Hegeauflagen zu bewerten ist.