Erlaubnisschein #2

Erlaubnisschein

Aktuelle Angelbedingungen

stand 01.01.2024

Es sind max. drei Handangeln, inkl. einem Podder erlaubt. Eine Handangel darf über max. eine Anbissstelle (Köder) mit max. drei Haken verfügen, wobei Einzel,- Zwillings,- oder Drillingshaken in Anzahl gleichwertig sind. Beim Angeln mit Kunstköder ist ein sog. Springer erlaubt.

Alle anderen Fanggeräte und Methoden sind verboten.

Die Angelruten müssen mit wenigen Schritten erreichbar sein (sofortige Zugriffsmöglichkeit).

In der Zeit vom 01. Februar bis zum 31. Mai ist das Angeln mit Fischködern (Köderfisch/Fischfetzen) nicht gestattet.

Vom 01. Februar bis 30. April sind Kunstköder nur mit einer max. Ködergröße von 8 cm unter Verwendung eines Schonhakens (Anzahl eins, widerhakenlos) erlaubt. Um den Bestand zu schützen, ist nachweislich gezieltes Angeln auf Fische in der entsprechenden Artenschonzeit nicht erlaubt.

Obere Oste Von der Einmündung des Oste-Hamme- Kanals bis zur Wehranlage Bremervörde, inkl. Kolke und Teiche.  Ausgenommen sind die zwei Teiche hinter dem Bachmann Museum. Bever Aufwärts bis zur Fischereigrenze (Schild, Bevener Gemarkungsgrenze) Untere Oste 30 Meter unterhalb der Wehranlage bis zu der Wagenfähre „Schönau“ (Stromkilometer 14,250) einschl. der Ostepütte vor Gräpel, Elmer Kanal, bis zur Einmündung des Pulvermühlenbachs, Vorfluter in der Fresenburg, Deichseitig. Fresenburger Kanal Vörder See Uferseitig vom Einlauf des Ostedurchstichs (Siel) bis zum Schild „Schongebiet“ im Nordosten. Ab Schild „Schongebiet“ im Nordwesten bis zum „Surferstrand“. Vom Boot aus ist das Angeln im ganzen See bis auf das Schongebiet links vom Ostesiel bis zur gegenüberliegen Uferspitze (Ecke Siems) erlaubt. Das Angeln im Vörder See ist in dem Zeitraum: 01.03.-31.12.2023 erlaubt. Bei Gemeinschaftsangeln ist die ausgewiesene Gewässerstrecke für andere Angler gesperrt. Gewässerkarten findet ihr auf der Webseite unter dem jeweiligen “Gewässer” oder unter “Downloads“.
Vörder See
Unteroste
Oberoste
Hafen BRV
Bever

– Vörder See, links (südlich) vom Ostesiel bis zur gegenüberliegen Uferspitze (Ecke Siems)

– Südlicher Hafenbereich in Bremervörde (Steganlagen), südlich ab Einmündung „Hühnerloch“, siehe Beschilderung.

– Gesamter Hafen/ Fährbetriebsbereich Gräpel

Klein Helgoland; Wehranlage bis 30 Meter unterhalb; Hafen südlich Einmündung „Hühnerloch“ entlang der Neuen Straße und Fußweg entlang der Kaimauer bis zur Slipanlage am DLRG Turm.

Das Angeln von der Kaimauer ist nicht gestattet.

Grundsätzlich darf sich der Fischereiausübende nur innerhalb der ausgewiesenen Fischereigrenzen bewegen, d.h. der Standpunkt des Anglers und Angelrute ist ausschlaggebend.
Lachs, Bach-, Meerforelle15. Oktober bis 15. März
Hecht1. Februar bis 30. April
Zander1. Februar bis 31. Mai
Rapfenganzjährig geschützt
Störganzjährig geschützt

weitere und ganzjährig geschützte Fische siehe niedersächsische Binnenfischereiordnung

Aal45 cm
Barsch20 cm
Bach-, Regenbogenforelle25 cm
Hecht60 cm
Karpfen40 cm
Lachs50 cm
Meerforelle50 cm
Schleie30 cm
Wels50 cm
Zander50 cm

Invasive Arten wie Schwarzmundgrundel sind verpflichtend dem Gewässer zu entnehmen.

Es gilt generell eine Entnahmebegrenzung von 2 Hechten pro Woche und 2 Zandern pro Angeltag.

In der Zeit vom 1. Februar bis 30. April gilt für den Barsch eine max. tägliche Entnahme von 5 Stück, wobei Barsche in dieser Zeit größer als 35 cm nicht dem Gewässer entnommen werden dürfen.

Untere Oste: Ruderboote oder Wasserfahrzeuge mit Eigenantrieb, Boote mit Verbrennungs und/oder E-Motoren

Obere Oste: Ruderboote und Wasserfahrzeuge mit Eigenantrieb im Rahmen der allg. Kanuverordnung des Landkreises Rotenburg/Wümme

Vörder See: Ruderboote und Wasserfahrzeuge mit Eigenantrieb sowie Boote mit E-Motoren

Die Verwendung des Setzkeschers.

Das Angeln mit lebenden Köderfischen, sonstigen Wirbeltieren oder unter Artenschutz stehenden Tieren / Fischarten als Köder zu benutzen, die in der niedersächsischen Binnenfischereiordnung als Verbot gelistet sind.
Das Angeln von Brücken ist nicht gestattet.

Beim Angeln sind folgende Dinge mitzuführen: Erlaubnisschein, Ausweis, Fangliste, Kescher (wünschenswert gummiert), Hakenlöser oder Zange, Maß, Fischbetäuber und Messer.

Das Befahren von Wiesen, Weiden und Deichen ist auch bei vorliegender Erlaubnis des Eigentümers verboten.

Lager- und Grillfeuer sind verboten. Zelte und Wetterschutz ohne Boden sind gestattet.

Der Angelplatz ist stets sauber zu verlassen.

Bitte entsorgen Sie Ihren und ggf. vorgefundenen Müll in der häuslichen Mülltonne.

Die beigefügte Fangliste ist Bestandteil der Fischereierlaubnis und ist bis zum 31.12. jeden Jahres an den FSV Bremervörde „Marienstraße 20, 27432 Bremervörde“ zurückzusenden. Die Fanglisten sind Basis für eine gute fischereiliche Bewirtschaftung unserer Gewässer und dienen weiterhin als Bestandsnachweis bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten.

An den gesamten Gewässern gilt ein naturschonender Umgang mit Flora und Fauna.

Die Mitglieder sind angehalten, sich regelmäßig auf der Webseite des FSV Bremervörde, über aktuelle Ereignisse und Änderungen zu informieren.

11.03.2023, 09:00 Uhr Unter-Oste, Treffpunkt: Parkplatz Vörder-See (Alte Kläranlage)
25.03.2023, 09:00 Uhr, Ober-Oste, Treffpunkt: Parkplatz, Hallenbad Engeo

Zu jeder Zeit ist der Erlaubnisschein und ein gültiger Personalausweis mitzuführen.